Die hatte ich gestern im Schlußsatz meiner Linksammlung zu den aktuellen Beitragserhöhungen erwähnt. Worum geht es? Die gigantische Umverteilungsmaschinerie des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs wird auf eine neue Reise geschickt.
Der wissenschaftliche Beirat des Bundesversicherungsamtes hat jetzt sein wissenschaftliches Gutachten für die Auswahl von 50 bis 80 Krankheiten zur Berücksichtigung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich vorgelegt (Sie können sich durch die Seiten des BVA über Fachinformationen>Risikostrukturausgleich>Weiterentwicklung durchklicken oder gleich hier den Frame ohne Seitennavigation aufrufen).
Ich zitiere:
Vom Jahr 2009 an sind im Risikostrukturausgleich als Risikomerkmal die Morbiditätsgruppen eines vom Bundesversicherungsamt festgelegten Versichertenklassifikationsmodells zu Grunde zu legen. Diese Morbiditätsgruppen werden zusätzlich zu den bisherigen Ausgleichsfaktoren im Risikostrukturausgleich (Alter, Geschlecht, Bezug einer Erwerbsminderungsrente) berücksichtigt. Das Versichertenklassifikationsmodell wird auf Grundlage von Diagnosen und Arzneimittelwirkstoffen Risikozuschläge ermitteln.
Wenn Sie die 148 Seiten gelesen haben, teilen Sie mir doch bitte mit, ob Sie dieses Verfahren für nachvollziehbar, transparent, gerecht, effektiv und effizient halten, oder ob Sie der Auffassung sind, dass hier lediglich autoerotische Bürokraten versuchen, ihre eigene Existenzberechtigung zu zementieren.