Verordnen Sie noch Medikamente?
Sind Sie Kassenarzt in Nordrhein?
Dann sollten Sie und Ihre Kollegen 2006 nach KV-Vorgaben:
1. Ihren Umsatzanteil an Generika um 5 Prozentpunkte oder auf den vorgegebenen Durchschnitts-Zielwert Ihrer Fachgruppe steigern,
2. Ihren Umsatzanteil an Me-Too-Präparaten um 5 Prozentpunkte oder auf den vorgegebenen Zielwert senken,
3. Ihr persönliches Richtgrößenvolumen nicht überschreiten.
Und die Gesamtärzteschaft in Nordrhein darf Medikamente nur bis zur Grenze von 2.680.000.000,00 Euro verschreiben.
Warum sollten Sie diese Vorgaben einhalten?
A. Schafft es die nordrheinische Ärzteschaft als Ganzes nicht, die Grenze von 2.680 Millionen Euro einzuhalten, wird die gesetzlich zugestandene Steigerungsrate des Gesamthonorars der KV halbiert.
B. Schaffen Sie persönlich es außerdem nicht, die Ihnen zugestandene Richtgröße einzuhalten, wird es
1. bei Überschreitung von mehr als 15% eine Wirtschaftlichkeitsprüfung geben. (Bei der Sie Praxisbesonderheiten geltend machen können. Beweispflichtig sind Sie, ggf. wird ein Regress festgesetzt.)
2. bei Überschreitung von mehr als 25% einen Pauschalregress geben, soweit Sie nicht Praxisbesonderheiten geltend machen können. Beweispflichtig sind Sie, ggf. wird ein Regress festgesetzt.
3. bei Nichterreichen des Anteils an Generika-Verordnungskosten eine pauschale Kürzung Ihres Honorars um 4% geben. Dabei spielen Praxis-besonderheiten keine Rolle: keine Einrede möglich.
4. oder bei Überschreiten des Anteils an Me-Too-Verordnungskosten eine pauschale Kürzung Ihres Honorars um 4% geben. Dabei spielen Praxisbesonderheiten keine Rolle: keine Einrede möglich.
Volltext im Downloadbereich
Für mich heisst das (Basis: 4. Quartal 2005; Richtgrössenvolumen 32.004 €, Verbrauch 89.487 €): ich kann 27 Patienten pro Quartal medikamentös behandeln. Wohin soll ich die anderen 300 schicken?
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