Eine Kopplung von Dienstleistung und Spende

Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Es gibt keine Dankbarkeit für die erreichten Erfolge."
Michael Glos (Bundeswirtschaftsminister, 26.12.2007)
"Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben einen sogenannten Sicherstellungsauftrag, weswegen man vor gut siebzig Jahren das Streikrecht aufgegeben hat."
Andreas Köhler (KBV) 29.5.2008
"Das Ministerium muss das Kommando übernehmen."
L. Hansen (KV-Funktionär) 5.11.2009
"Man könne in Europa nicht zusammenarbeiten, wenn die Politik danach ausgerichtet werde, „wie viele Menschen gerade auf der Straße stehen“."
Angela Merkel (CDU) 26.9.2010

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