Der Vizepräsident der Freien Ärzteschaft hat auf facharzt.de zusammengefasst, wie die künftigen Regelleistungsvolumina (RLV) zustande kommen, und wie ihre weitere Entwicklung einzuschätzen ist:
Die Berechnung des RLV
- fachgruppen-/vergleichsgruppenspezifischer kurativer Punktzahldurchschnitt X Punktwert = Fallwert
- Fallwert X anerkannte Fallzahl = kuratives budgetiertes Honorar = RLV der Praxis.
Erläuterungen
- Der Punktwert für 2009 ist auf 3,5001 Cent festgesetzt worden.
- Anerkannte Fallzahl ist die Fallzahl des Vorjahrsquartals. Bei Praxisneugründung wird wahrscheinlich die Durchschnittsfallzahl der Vergleichsgruppe herangezogen, genaueres steht im HVV Ihrer KV.
- Großpraxen mit mehr als 150% der Fallzahlen der Vergleichsgruppe bekommen für die 150% überschreitende Fallzahl nur abgestaffelte Punktmengen zuerkannt für das RLV zuerkannt.
- Oberhalb des RLV abgerechnete Punkte werden mit Mini-Punktwerten vergütet.
Die Regelung, dass immer auf die Fallzahl des Vorjahrs Bezug genommen wird, lässt bei vielen Kollegen Blütenträume reifen. So müsste man ja nur seine Fallzahl steigern, um jedes Jahr mehr Honorar zu generieren ...
Pustekuchen. Wenn das Alle machten, stiege die Gesamt-Fallzahl und damit die Gesamt-Leistungsmenge jährlich um rund 10%. Die von den Kassen an die KV bezahlte budgetierte Gesamtvergütung aber steigt nicht um 10% jährlich. Sondern die bleibt bestenfalls gleich. Oder (wahrscheinlicher) sinkt weiter, wie in den letzten 10 Jahren auch.
Folge: Bei
- gleichbleibender budgetierter Gesamtvergütung
- aber steigenden Fallzahlen und Leistungsmengen in einem KV-Bezirk
- kann nur umgekehrt proportional entweder
- der Punktwert sinken oder
- die anerkannte Punktzahl je Fall.
Und so werden die Honorarverteilungsverträge aussehen, die die KVen mit den Krankenkassen abschließen werden.
Prognose:
So wie die Punktwerte (oder Quoten) in den letzten 10 Jahren für Hausärzte und Fachärzte von Jahr zu Jahr gesunken sind, so wird auch der bundeseinheitliche Orientierungspunktwert (und die von ihm abhängenden regionalen Orientierungspunktwerte) weiterhin von Jahr zu Jahr sinken.
Update bzw. Ergänzung am Rande:
Unter Berücksichtigung der Schätzungskorrektur und der Neufestsetzung der Anpassungsfaktoren, insbesondere für die zusätzlichen Aufwertungen der Leistungen des organisierten Notfalldienstes wird der Orientierungswert für das Jahr 2009 von bisher 3,5058 Cent auf 3,5001 Cent abgesenkt.