Deutsches Ärzteblatt: "Honorarverteilung in Nordwürttemberg rechtswidrig"
In seiner Klage gegen den Honorarverteilungsvertrag (HVV) der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat der Medi-Verbund nun auch vom Bundessozialgericht (BSG) Recht bekommen. Wie das Sozialgericht Stuttgart und das Landessozialgericht Baden-Württemberg befand auch das BSG den Vertrag der KV für rechtswidrig.
In Nordrhein haben wir andere, aber durchaus vergleichbare Verhältnisse. Denn auch hier gab und gibt es floatende Punktwerte, selbst unter Bedingungen der ehemaligen Individualbudgets und der heutigen Regelleistrungsvolumina.
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