Die Flatrate (das Regelleistungsvolumen) für das zweite Quartal 2011 liegt mit 39,59 46,71 Euro pro Fall immerhin 14% höher als im ersten Quartal
Zusätzlich werden dann noch Hausbesuche "extrabudgetär" bezahlt.
Im Oktober werde ich dann wissen, ob sich das gelohnt hat.
Montag, 14. März 2011
Nicht immer nur meckern
Mittwoch, 26. Januar 2011
Wetten?
Wetten, dass die Regelleistungsvolumina im 2. Quartal weiter sinken werden? Der Bewertungsausschuss von Ärzten und Kassen hat nämlich beschlossen, Haus- und Heimbesuche besser, und ausserhalb der RLV zu vergüten.
Entsprechend werden die RLV (überproportional) gekürzt werden. Kennen wir schon. Kann uns jetzt nicht wirklich überraschen.
Mittwoch, 1. Dezember 2010
Schon wieder gigantische Honorarzuwächse
Das psychiatrische Regelleistungsvolumen im ersten Quartal 2011 beträgt 39,59 € pro Fall. Das sind nochmal 15% weniger als im 4. Quartal 2010 (46,31 €). Tolle Leistung, KVNo.
Dienstag, 22. Juni 2010
Resolution zur Honorarsituation in Nordrhein ab 1.7.2010
facharzt.de [ Nervenärzte in Nordrhein registrieren 20 Prozent Honorarverlust ]
Aktuell wird den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Nordrhein die Festsetzung der Regelleistungsvolumina für das Quartal 3/2010 seitens der KVNO mitgeteilt.
Das Ergebnis der erneuten Reform der Reform der Honorare ist für die Fachärzte in Nordrhein niederschmetternd.
Die neuen Regelleistungsvolumina für Nervenärzte, Neurologen und Psychiater in unserem KV-Bereich sind katastrophal und vollkommen inakzeptabel.
Nach 10 Jahren des stetigen und ruinösen Absenkens der fachärztlichen Honorare – und insbesondere der Honorare neurologisch und psychiatrisch tätiger FachkollegInnen - sahen Neurologen, Nervenärzte und Psychiater ab dem dritten Quartal 2009 einen winzigen Silberstreif der Hoffnung im nordrheinischen Honorargefüge, unter anderem bedingt durch die Freigabe der Gesprächsleistungen der Fachgruppe.
Ab dem 1.07.2010 ist das erneut zunichte gemacht.
Honorarverluste von 20% und mehr gegenüber dem Vorjahresquartal sind zu beklagen!
Ein RLV von 33.- Euro für Neurologen, von 43.-Euro für Psychiater und 39.- Euro für Nervenärzte ist ruinös.
Daran ändern 3 (!) Euro als Zuschlag für die Betreuung schwerkranker Patienten pro Quartal nichts.
Eine solche Vergütung ist zynisch.
Wir stehen weiterhin am Rande der Existenzgefährdung unserer Praxen und der ambulanten Versorgung unserer – oft schwer und chronisch kranken - Patienten.
Das ist nicht hinnehmbar!
Die niedergelassenen Neurologen, Psychiater und Nervenärzte in Nordrhein fordern die Verantwortlichen in der ärztlichen Selbstverwaltung und der Politik auf unverzüglich zu handeln. Die Sicherstellung von Patienten mit Erkrankungen des ZNS wird in Nordrhein in unverantwortlicher Weise gefährdet.
Wir werden Patienten- und Angehörigenverbände umfassend informieren und auffordern, gegen eine solche Schlechterstellung der Patientenversorgung – auch im Vergleich zu anderen Bundesländern - und gegen eine derartige Ignoranz schwer und chronisch Kranken gegenüber zu protestieren.
BVDN Nordrhein
Fachärzte für Neurologie, Psychiatrie & Psychotherapie und Nervenärzte in Nordrhein
Dienstag, 15. Juni 2010
Will etwa jemand die Psychos ärgern?
Das von der KV Nordrhein mitgeteilte Regelleistungsvolumen (RLV) für das dritte Quartal 2010 beträgt 43,04 € pro Fall, zuzüglich qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZV) von 3,49 € für die Ziffer 21230, also insgesamt 46,53 €.
Bei der Abrechnung des Ordinationskomplexes 21211, einer (!) Fremdanamnese 21216, und eines (!) weiteren Gespräches von zehn Minuten Dauer ergibt sich bereits ein Fallwert von 47,78 €. Hinzu kommen, bei Anrechnung der Ziffer 21230 in 37% der Fälle, umgerechnet 13,73 € pro Fall aus dem QZV.
Der Fallwert beträgt also, wenn ausschließlich die genannten Leistungen abgerechnet werden, bereits 61,50 €.
Ohne Fremdanamnese ergibt sich ein Fallwert von 46,63 €. Beschränkt man sich auf die Fremdanamnese, und lässt dafür das Gespräch weg, ergibt sich ein Fallwert von 48,03 €.
Das zugewiesene RLV lässt also lediglich die Abrechnung eines Ordinationskomplexes, eines zusätzlichen Gespräches von zehn Minuten Dauer, und der Betreuungspauschale für 37% der Fälle zu.
Nicht vergütet werden demnach u.a.:
- Fremdanamnesen
- Kriseninterventionen
- Betreuung in Wohnheimen
- Hausbesuche
- Verordnung häuslicher Krankenpflege
- Anfragen von Krankenkassen
Das gibt Ärger...
Sonntag, 13. Juni 2010
Die KVNo macht Gebrauch von ihrem Ermessensspielraum
Vom 3. Quartal 2010 an werden die psychiatrischen Gesprächsleistungen wieder im RLV versenkt. Zum Ausgleich erhalten wir zusätzlich ein QZV für die Ziffer 21230.
Das RLV beträgt 43,04 €, das QZV 3,94 €, macht also zusammen 46,98 €. Bei durchschnittlich 442 Fällen lägen die durchschnittliche KV-Zahlungen dann bei 20.765 € (knapp 600.000 Punkte). Zuzüglich genehmigter Richtlinienpsychotherapie. Also knapp die Hälfte der 160.000 € Jahreshonorar, die neulich in der Presse herumgeisterten.
Mich würde mal interessieren, ob bzw. wie die nordrheinischen Psychiater ab dem 1.7. ihre Praxisorganisation umstellen, um weiteren Verlusten vorzubeugen. Fallzahlsteigerung? Mehr Psychotherapie? Wuppertaler Rundschau austragen? Ausland? Rente?
So haben sich die RLV seit dem 1. Quartal 2009 übrigens entwickelt:
Die Delle in der Mitte, das sind die vier Quartale, in denen das RLV (überproportional) um die Gesprächsleistungen gekürzt worden war.
Samstag, 3. April 2010
Ach du dickes Ei!
KBV - Pressemitteilungen 2010 - KBV und Kassen beschließen, RLV aufzuwerten
Die Vertreter von KBV und Krankenkassen einigten sich darauf, ab 1. Juli aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) zunächst die Finanzierung der RLV sicherzustellen und danach erst die Vergütungen für bislang „freie Leistungen“ zu berechnen. Zur Steuerung dieser Leistungen, die wie bisher ebenfalls aus der MGV honoriert werden, werden qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) eingeführt.
Großartig. Zum 1.1.2009 bekamen wir die Regelleistungsvolumina. Zum 1.7.2009 wurden "freie Leistungen" eingeführt. Und zum 1.7.2010 kriegen wir Regelleistungsvolumina plus minus "Zusatzvolumen".
Die wissen scheinbar genau, was sie tun.
Samstag, 23. Januar 2010
Auch das Regelleistungsvolumen im ersten Quartal
hat nur für 15 Arbeitstage gereicht:
Also kann ich jetzt bis April Urlaub machen
Montag, 14. Dezember 2009
Noch eine Bankrotterklärung der KVNo
Zum 3. Quartal 2009 wurden die psychiatrischen Gesprächsleistungen zu unbegrenzt abrechenbaren, freien Leistungen. Im Gegenzug wurde zwar das Regelleistungsvolumen brutal gekürzt, aber das ist ein anderes Thema. Ich hatte seinerzeit den Verdacht, dass das nicht lange gut gehen würde.
Und es hat tatsächlich nicht lange gedauert, bis die neue Punktwertlotterie in Gang gesetzt wurde. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein ließ im Dezember 2009 verlauten:
Korrekturen an den Regelleistungsvolumen: Kontingente für die freien Leistungen
Um die Fallwerte zu stabilisieren, haben Krankenkassen und KV Nordrhein die Abrechenbarkeit der freien Leistungen im 4. Quartal 2009 beschränkt.
Dies dürfte das Ende der unbegrenzt mit dem Orientierungspunktwert bezahlten freien Leistungen bedeuten.
Bis 21. Dezember entscheidet im Zweifel der erweiterte Bewertungsausschuss unter Vorsitz von Prof. Jürgen Wasem als unparteiischem Vorsitzenden, mit welcher Variante der Mengenbegrenzung die Praxen bis 2012 rechnen müssen.
Die Befreiung der psychiatrischen Gesprächsleistungen hat also gerade mal drei Monate gehalten. Jetzt kommt eine neue Regelung für das 4. Quartal, die schon im Dezember bekannt gegeben wird. Nachdem das Quartal bereits gelaufen ist. Das ist doch nicht legal, oder etwa doch?
Statt "Variante der Mengenbegrenzung" müsste es übrigens "Einschränkung Rationierung der Patientenversorgung" heißen.
Donnerstag, 5. November 2009
Es ist schon wieder passiert
Diesmal sogar schon nach 15 Arbeitstagen: