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Und schon ist der Januar vorbei...

Als Rentner hat man ja bekanntlich nie Zeit - kann ich bestätigen. Den Januar (angefangen hat es schon im November) habe ich überwiegend damit verbracht, an die 600 Verlaufsberichte zu schreiben. Der Versand ist jetzt beendet - wenn Sie noch etwas brauchen, bitte ich um Nachricht.

Der Praxisbetrieb fehlt mir überhaupt nicht - einerseits. Die Zahl der Anfragen war bis zuletzt so gerade noch zu bewältigen. Andererseits: Sie fehlen mir... ich muss mich erst an den anderen Lebensrhythmus gewöhnen. Ich habe ja noch die Gutachten. Das hilft mir, nicht ganz die Struktur zu verlieren.

Jedenfalls danke ich Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und die vielen, lieben Abschiedsgrüße und -geschenke.


Außerdem ist stets für Abwechslung und Arbeit gesorgt.

Pünktlich zum Rentenbeginn erreichte mich ein Regressantrag der AOK, für die Quartale 1/22 bis 4/23. Die wollen 402,00 Euro von mir haben, weil ich im genannten Zeitraum einer Klientin mit einer Neuropathie Pregabalin verordnet hatte (Hinweis: Pregabalin ist zur Behandlung neuropathischer Schmerzen zugelassen).

Ich bin wohl nicht der Einzige: der Berufsverband (BVDN) hat ein paar Tage später mitgeteilt:

Die Prüfanträge wurden offensichtlich nicht mit der gebotenen Sorgfalt vorbereitet. Wir haben mit den zuständigen Sachbearbeitern bei der AOK Rücksprache gehalten und erfahren, dass eine KI die Prüfanträge vorbereitet. Die KI war anscheinend nicht so programmiert, dass sie in der Lage ist, die Voraussetzungen einer sachgerechten Verordnung zu erkennen. Die AOK hat in Aussicht gestellt, die Fehler zu beheben, um weitere unsachgemäße Prüfanträge in Zukunft zu vermeiden, eine Rücknahme erfolgt aber nicht.

Soso. Eine KI. Da kann man nichts machen. Das sind also die von Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) herbeigesehnten Segnungen Künstlicher Intelligenz in der Medizin: fehlerhafte Interpretation großer Mengen minderwertiger Datensätze und daraus resultierender, völlig überflüssiger Arbeitsaufwand (ohne Entgelt, versteht sich).


Zu allem Überfluss haben sich dann auch noch die politischen Verhältnisse weltweit und hier in Deutschland so verschlechtert, dass ich langsam den Glauben an die Menscheit verliere. Es fängt mit diesem verurteilten Straftäter an, der in den USA ein faschistisches System etabliert. Und es hört nicht auf bei angeblich christlichen Parteien, die mit gesichert Rechtsextremen für die weitere Diskursverschiebung zum Unsäglichen betreiben. Für solche Entgleisungen habe ich keinerlei Verständnis.


Soulfood: [We Don't Need This] Fascist Groove Thang (Remastered 2006) - Heaven 17

Die ganze Playlist: Soulfood@youtube

Wahnsinnswoche 2018:52

In dieser Woche 35 Patientenkontakte und ein Terminausfall an zwei Tagen. Bis auf Weiteres habe ich erst in 10-12 Wochen wieder Termine frei. Bin ab 7.1.2019 wieder in der Praxis - bis dahin alles Gute für das Neue Jahr!


"Also, es muss wirklich sehr frustrierend sein, wenn man kurz vor seiner sicher total berechtigten Pensionierung vom jahrelangen Herumsitzen in klimatisierten Räumen, vor flimmerfreien Bildschirmen und auf rückenadaptierten Sesseln nach maximal acht Stunden mit zwischenzeitlichen Pausen natürlich erschöpft nach Hause gehen muss – unter Mitnahme eines Grundgehaltes von ca. € 240.000,- pro Jahr aus reinen Versichertengeldern, in meinen Augen komplett zum Fenster herausgeworfen!" Kommentar von Dr. Christoph Schüürmann zu den jüngsten Forderungen des GKV-Spitzenverbands (weiterlesen)

Worüber hat sich der Mann so echauffiert? Über den Stackelberg: "Krankheiten richten sich nicht nach den Lieblingsöffnungszeiten der niedergelassenen Ärzte". Klingt richtig, klingt logisch - ist aber in der Schlussfolgerung trotzdem falsch. Lauterbach lockt jetzt dazu mit Prämien (die wahrscheinlich vom Regelleistungsvolumen wieder abgezogen werden), nachdem er vorher süffisant angemerkt hatte, Ärzte spielten Golf, statt zu arbeiten. Ich mag seinen Humor!


Kurz vor Weihnachten kriegte ich (natürlich samstags) ein Einschreiben von der gemeinen Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen und einen entsprechend dicken Hals. Montags hab ich das Ding dann aufgemacht und siehe da: dem Prüfantrag des BKK-Landesverbandes wurde NICHT stattgegeben. Zum Hintergrund [1] und [2]. Den informativen Bescheid können Sie als Download haben - falls Sie auch mal in diese prekäre Lage geraten. Ich warte erst mal ab, ob die BKK mich noch verklagen will.


Zwischen Wahn und Wirklichkeit: Bernd Harder befasst sich in seinem neuen Buch mit "Verschwörungstheorien". Hintergrund: [3].


Aufklärung über die „Intrinsische dopaminerge Aktivität“ eines Neuroleptikums.


Soulfood: Final "Echoes" performance with Richard Wright (Pink Floyd)

Wahnsinnswoche 2018:42

In dieser Woche 178 Patientenkontakte und 19 Terminausfälle. Bis auf Weiteres habe ich erst in 10-12 Wochen wieder Termine frei.


Am Montag war es ohne Vorwarnung katastrophal voll: 64 Patienten an einem Tag (das sind rund 15% meiner Quartals-Fallzahl). Wenn das so weitergeht, werde ich zur Qualitätssicherung die offene Sprechstunde vorübergehend für Neuzugänge sperren müssen.

Dafür saß ich dann am Donnerstag nach relativ kurzer Zeit einsam und verlassen vor einem leeren Wartezimmer...


Aber vielleicht werde ich ohnehin bald arbeitslos: Amazons Alexa soll demnächst heraushören, ob sein Besitzer krank, verstimmt oder gar depressiv ist, und sich darum kümmern.


Bizarre Suchanfragen, die auf meiner Seite landen, heute: "psycho docktor näht kinder zusammen". WTF? Ich kann nicht besonders gut nähen, geschweige denn Kinder zusammen.


Der stärkste Prädiktor für den Glauben an Verschwörungen ist eine Konstellation von Charaktereigenschaften, die allgemein als Schizotypie bezeichnet wird.


Computer, die mit Big Data operieren, produzieren so schnell wie nie zuvor Unsinn. Beispiele gefällig? Hier. GIGO eben.


Der Vorsitzende des gemeinen Bundesausschusses Hecken so: "Ich fordere den Abbau von Überversorgung im ambulanten Bereich". Dazu möchte er die Praxisinhaber enteignen: Praxen in überversorgten Städten sollen nach dem Abgang eines Arztes nicht mehr verkauft werden dürfen (paywall).

Gesundheitsminister Spahn (CDU) mit seinem Terminservice- und Versorgungsgesetz so: "Zulassungsbeschränkungen für einige Fachärzte (Kinder- und Jugendheilkunde, innere Medizin und Rheumatologie, Psychiatrie und Psychotherapie) sollen entfallen, weil Versicherte über Probleme klagen, dort schnell Termine zu bekommen". Natürlich ohne finanziellen Ausgleich des Mehrbedarfs.

Jetzt Hecken so: "Woher sollen wir die Ärzte nehmen?" Na, aus dem Abbau der Überversorgung (hallo Herr Spahn: zurzeit haben wir in der Psychiatrie 140% und in der Psychotherapie 173% Überversorgung in NRW (pdf)). Bin ich zu blöd, das zu kapieren? Oder werden das System und seine Akteure mittlerweile völlig gaga? Die sind so widersprüchlich und orientierungslos, als hätten sie eine kognitive Störung. Und der Hecken scheint einen echten bullshit-job abgekriegt zu haben.


Spaß mit Bürokraten, Teil 1:

"Sehr geehrte Bedienstete der DRV Wuppertal, Ihre Bitte um einen Befundbericht vom 21.9.2018 erreichte mich - zusammen mit etwa 40 weiteren Anfragen - nach meinem Urlaub am 8.10.2018. Ich gehe davon aus, dass ich Ihre Anfrage bald werde beantworten können, sofern sich die DRV Wuppertal ihrerseits in der Lage sieht, die überfälligen Rechnungen aus den Monaten August und September 2018 nun unverzüglich auszugleichen. Mit freundlichen Grüßen."

Spaß mit Bürokraten, Teil 2:

Anfang September hatte ich auf einen Prüfantrag der KVNO / BKK Nordwest geantwortet. Die akribisch prüfende Prüfungsstelle will jetzt einen Auszug aus meiner Behandlungsdokumentation haben - aber: "Sehr geehrte Bedienstete der KV, ich kann die gewünschte Dokumentation leider nicht vorlegen, da mir der Patient Horst Eberhard Meierbehr (Name geändert) unbekannt ist. Er befand / befindet sich nicht in meiner Behandlung. Meine Stellungnahme vom 2.9.2018 bezog sich auf einen anderen Patienten. Ich rege daher an, den Verfahrensablauf auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Mit freundlichen Grüßen."


Soulfood: Fantastic Negrito - The Duffler

Wahnsinnswoche 2018:35

In dieser Woche 179 Patientenkontakte und 16 Terminausfälle. Bis zum 12.11.2018 sind leider keine Termine mehr frei.


Da ist man eine Woche weg, und schon bricht montags das Chaos aus: Massenandrang den ganzen Tag über. Mit allen Restarbeiten war ich gegen 21 Uhr fertig...


Und dann war da am Montag noch der Brief der Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen Nordrhein. Die wollen mich für ein Medikament, das ich 2014-2016 (!) einem Patienten verschrieben hatte, mit einem vierstelligen Betrag zur Kasse bitten. Weil der gemeine Bundesausschuss es seinerzeit von der Liste der erstattungsfähigen Medikamente gestrichen hatte. Blöderweise vertrug der Betreffende keine anderen Antidepressiva...

Ich hab den Prüfantrag erstmal zurückgewiesen:

Im vorliegenden Fall erfolgte eine psychiatrisch psychopharmakologische Behandlung wegen teils schwer depressiver Symptome zwischen April 1998 und April 2016.

Ab Juni 2006 erfolgte eine antidepressive Behandlung mit Reboxetin (TMD 10 mg). Darunter trat bis Mai 2011 eine ausreichende Stabilisierung ein. Der Versuch, Reboxetin durch Duloxetin (TMD 60 mg) zu ersetzen, scheiterte im Juni 2011 an erheblichen UAW (Übelkeit mit Erbrechen). Auch der zweite Versuch, Reboxetin durch Venlafaxin (TMD 75 mg) zu ersetzen, scheiterte im Juli 2011 an erheblichen UAW (Übelkeit mit Erbrechen), und es entwickelte sich eine schwer depressive Symptomatik. Diese ließ sich nur durch erneute Behandlung mit Reboxetin (TMD 8 mg) dauerhaft unterbrechen.

Ich habe daher im genannten Zeitraum (28.7.2014-4.4.2016) von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, nach § 31 SGB V, Absatz 1, in Verbindung mit § 16 AM-RL (pdf), Absatz 5, ein Arzneimittel, das auf Grund der Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 von der Versorgung ausgeschlossen war, ausnahmsweise im medizinisch begründeten Einzelfall mit Begründung zu verordnen. Die Rechtsgrundlage ist auf den Rezepten vermerkt.


Gehirnwäsche mal anders: The TRUTH Why Modern Music Is Awful.


Der Wuppertaler Krisendienst lädt ein zum Suizidpräventionstag am 10.09.2018 um 17.00 Uhr, im Zentrum für Pflege und Betreuung am Arrenberg, Ernststraße 34 in Wuppertal. Programm (pdf)


Methylphenidat kann bei Kindern und Adoleszenten Halluzinationen und andere psychotische Symptome auslösen.


Versicherte stellen ambulanter Versorgung gutes Zeugnis aus.


Phänomenaler Tarifabschluss: Der Orientierungswert wird zum 1. Januar 2019 auf 10,8226 Cent angehoben (aktuell 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent.


Soulfood: The Prodigy - The Day Is My Enemy

Und nochmal das Ganze: Live in Russia

Arzneimittelquoten, Budgets und mögliche Honorarabzüge

Der Quartalsabrechnung der KVNo lagen die üblichen, "freundlichen" Hinweise auf die Verordnungsstatistiken bei. Darin ist zu lesen:

Ihre Generikaquote: 88% (Zielwert 2007: 73,1%)
Ihre Me-Too-Quote: 37,73% (Grenzwert 2007: 13,8%)
(jeweils Stand 3/2007)

Weiter heisst es:

Den angegebenen Grenzwert bei Me-Too-Präparaten sollten Sie nicht überschreiten. (...) Die Me-Too-Liste gibt es auch im Jahr 2008. Gesenkt wurde die Quote für Nervenärzte von 13,8 auf 11,9 Prozent. Grund für die Absenkung ist die generische Verfügbarkeit mehrerer Blockbuster, die die Me-Too-Quote nicht mehr belasten.

Ärzten, die ihr persönliches Richtgrößenvolumen überschreiten und die Me-Too-Quote nicht erreichen, droht nun ein Honorarabzug von 5 Prozent.

Das ist jetzt aber keine beugende Gewalt, die in die Richtung eines psychischen Zwanges geht, oder?

Eine Seite weiter dann:

Ihre persönlichen Quoten für das vierte Quartal können wir Ihnen derzeit noch nicht mitteilen. Die Daten liegen noch nicht vor. Sie werden später als üblich an die KVNo geliefert, da die Krankenkassen fehlerhafte Rezeptdaten von den Apothekenrechenzentren bekommen haben.

Diese Daten soll ich erst im Juni erhalten. Bischen spät, finde ich. Ob die Datenqualität dann besser ist, sei mal dahingestellt.

Warten auf Wulff

Zweiter offener Brief der Initiative Regressabwehr Niedersachsen, der Ärztegenossenschaft Nordwest und der Freien Ärzteschaft e.V. an den Ministerpräsidenten von Niedersachsen vom 03.12.2007

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Wulff,

drei ärztliche Organisationen haben Ihnen wegen der versorgungsfeindlichen "Regress"- Verfahren gegen niedersächsische Ärzte am 23.10.2007 einen offenen Brief zugesandt. Dieser wurde darüber hinaus den maßgeblichen politischen Stellen des Landes Niedersachsen, den Körperschaften des Öffentlichen Rechts, der Presse und 12.000 niedergelassenen freiberuflichen Ärzten bekannt gegeben. Ferner wurden unsere Patienten darüber informiert.

Wir warten bisher vergeblich auf Ihre Antwort.

Selbst wenn wir annehmen können, dass Sie Ihre Energie dem gegenwärtigen Landtags- Wahlkampf widmen wollen, kann doch die politische Verantwortung des Ministerpräsidenten währenddessen nicht suspendiert sein, zumal die Regresse in ihren Auswirkungen die Wählerschaft empfindlich treffen und Basis zunehmender sozialer Unzufriedenheit darstellen.

Die Ärzte und ihre Verbände nehmen ihre Verantwortung für die Gesundheit der niedersächsischen Bevölkerung ernst. Die irritierenden "Regress"-Verfahren, für die Ihre Regierung die oberste Verantwortung trägt, stören bei der Erfüllung unserer Aufgaben nachhaltig und untergraben das Vertrauen in die zuständigen Institutionen des Gesundheitswesens.

Deshalb erlauben Sie uns, Sie heute an unseren Brief zu erinnern und Sie um eine umgehende persönliche öffentliche Antwort zu bitten. Mit einem Bescheid einer nachgeordneten Stelle können wir uns auf keinen Fall zufrieden geben.

Wir sind entschlossen, in unserem Eintreten für diese legitime und essenzielle Angelegenheit nicht nachzulassen. Dies ist unsere gemeinsame Pflicht vor dem Hintergrund des Erhalts einer funktionierenden patientenorientierten wohnortnahen Versorgung.

Wir fordern Sie nochmals auf: Nehmen Sie im Interesse der kranken Menschen, ihrer Ärzte und des Vertrauens der Bürger in ein gerechtes und verfassungstreues Land Niedersachsen Ihre Verantwortung wahr und beenden Sie die Existenz bedrohenden Regresse!

Mit freundlichen Grüßen

Freie Ärzteschaft e.V. Bergstraße 14, 40699 Erkrath, Tel.: 02104 1385975, Fax: 02104 449732
Ansprechpartner für die Presse: Wieland Dietrich, Essen, Freie Ärzteschaft Tel.: 0173 5370708
mail@freie-aerzteschaft.de

Geht's Ihnen noch gut?

Sind Sie niedergelassene(r) Arzt/Ärztin? Sie haben Spass an der Arbeit und sind zufrieden damit? Haben ein gutes Einkommen durch Ihre Arbeit? Dann gehören Sie zu einer aussterbenden Art.

Wer in diesen Tagen "stolzer" Besitzer einer Kassenzulassung ist, hat mehr als einen Grund, unglücklich zu sein. Regressknüppel werden Ihnen zwischen die Beine geworfen, messerscharf kalkulierte Budgets depotenzieren Sie, schnell geraten Sie in den undifferenzierten Verdacht der Abzocke, und das Formularunwesen fesselt Sie bis tief in die Nacht an den Schreibtisch.

Geht's Ihnen noch gut?

Lesen Sie weiter im Arztbrief des Bündnis Direktabrechnung

(Download mit freundlicher Genehmigung des BD).

Probleme mit Vorab-Befreiungen bei Regressen

Die weit verbreitete Praxis der Krankenkassen, Versicherte vorab für 2005 von den Zuzahlungen zu befreien, kann für niedergelassene Ärzte negative Konsequenzen haben.

Bei Arzneimittelregressen wird der Arzt nur mit den Kosten belastet, die der Kasse tatsächlich entstanden sind, Rabatte und Zuzahlungen werden abgezogen. Wenn Patienten sich gegen eine Vorauszahlung in Höhe ihrer individuellen Belastungsgrenze bereits jetzt von den Zuzahlungen befreien lassen, tauchen diese Beträge auf den von den Ärzten in 2005 ausgestellten Rezepten aber nicht mehr auf.

Gerade Ärzte mit vielen zuzahlungsbefreiten Patienten, etwa in sozialen Brennpunkten, könnten dadurch in Schwierigkeiten geraten. Denn es gebe keine Möglichkeit festzustellen, in welchem Ausmaß die Versicherten Zuzahlungen hätten leisten müssen.

Quelle: Ärzte Zeitung, 14.12.2004

Geprüfte Ärzte

2005 treten zunächst neue Richtlinien zur Prüfung der Kassenabrechnungen in Kraft, und Prüfverfahren erreichen ein bislang noch nicht gekanntes Ausmaß.

Nach der Vorgabe im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) haben Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen neue Richtlinien zum Inhalt und zur Abwicklung der Abrechnungsprüfung beschlossen.

Die Prüfungen werden bundesweit einheitlich durchgeführt. Die KV muss auch in Zukunft überprüfen, ob die Leistungen überhaupt abgerechnet werden dürfen: Wurde die Leistung vollständig erbracht? Wurde sie unzulässigerweise delegiert? Ist sie fachfremd?

Neu werden bundeseinheitliche Zeitprofile vorgegeben. Auffällig rechnet ab, wer die Grenze von 12 Stunden pro Tag an mehr als drei Tagen im Quartal oder 780 Stunden im Quartal überschreitet. Dann stehen ergänzende Prüfungen an.

In Praxisgemeinschaften muß die Notwendigkeit der gleichzeitigen Behandlung von Patienten durch mehrere Ärzte lückenlos dokumentiert werden. In medizinischen Versorgungszentren erstreckt sich die Plausibilitätsprüfung auch auf die Einhaltung der genehmigten Arbeitszeiten von angestellten Ärzten.

Neu sind sehr weitreichende Prüfrechte der Kassen: Die Abrechnung wird daraufhin durchleuchtet, ob eine Leistungspflicht der Kasse besteht (zum Beispiel bei Chipkartenmissbrauch oder gewählter Kostenerstattung) und einer Überprüfung der Zuzahlungen einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Verfahren.

Zusätzlich sind die Kassen berechtigt, angegebene Diagnosen zu prüfen, Art und Umfang der abgerechneten Leistungen bei Diagnosen, für die es evidenzbasierte Leitlinien gibt, unter Berücksichtigung des Fachgebiets zu untersuchen und eine quartalsübergreifende Plausibilitätskontrolle der Diagnosendokumentation vorzunehmen (hier kommen die Patientendaten ins Spiel).

Ebenfalls dazu gehören Prüfungen der Plausibilität (dafür gibt es sogar eigene Plausibilitätskommissionen) von Art, Häufigkeit und Struktur der Leistungen sowie der Diagnosendokumentation bezogen auf das Gebiet, in dem der Vertragsarzt zur Versorgung zugelassen ist. Schließlich kann die Krankenkasse auch die Plausibilität der angegebenen Diagnosen durch Vergleich mit Arzneimittelverordnungen prüfen.

Kassen können jederzeit weitere Prüfungen beantragen. Die Neuregelungen des GMG beschränken also über die Regelleistungsvolumina nicht nur das Abrechnungspotential, sondern unterwerfen auch die gesamte Abrechnung des Vertragsarztes (und das Verhalten ihrer Mitglieder) einer lückenlosen Kontrolle.

Aus der Ärzte Zeitung, 29.09.2004