Zum 3. Quartal 2009 wurden die psychiatrischen Gesprächsleistungen zu unbegrenzt abrechenbaren, freien Leistungen. Im Gegenzug wurde zwar das Regelleistungsvolumen brutal gekürzt, aber das ist ein anderes Thema. Ich hatte seinerzeit den Verdacht, dass das nicht lange gut gehen würde.
Und es hat tatsächlich nicht lange gedauert, bis die neue Punktwertlotterie in Gang gesetzt wurde. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein ließ im Dezember 2009 verlauten:
Korrekturen an den Regelleistungsvolumen: Kontingente für die freien Leistungen
Um die Fallwerte zu stabilisieren, haben Krankenkassen und KV Nordrhein die Abrechenbarkeit der freien Leistungen im 4. Quartal 2009 beschränkt.
Dies dürfte das Ende der unbegrenzt mit dem Orientierungspunktwert bezahlten freien Leistungen bedeuten.
Bis 21. Dezember entscheidet im Zweifel der erweiterte Bewertungsausschuss unter Vorsitz von Prof. Jürgen Wasem als unparteiischem Vorsitzenden, mit welcher Variante der Mengenbegrenzung die Praxen bis 2012 rechnen müssen.
Die Befreiung der psychiatrischen Gesprächsleistungen hat also gerade mal drei Monate gehalten. Jetzt kommt eine neue Regelung für das 4. Quartal, die schon im Dezember bekannt gegeben wird. Nachdem das Quartal bereits gelaufen ist. Das ist doch nicht legal, oder etwa doch?
Statt "Variante der Mengenbegrenzung" müsste es übrigens "Einschränkung Rationierung der Patientenversorgung" heißen.
Da wir gerade bei den explodierenden Verwaltungskosten sind - die Zusatzbeiträge für Krankenkassen könnten die Kettenreaktion noch beschleunigen: Gesundheitsökonom Jürgen Wasem sieht noch ein weiteres Problem. „Es droht auch ein teures Bürokratie-Chaos,
Aufgenommen: Feb 07, 19:17
Vom 3. Quartal 2010 an werden die psychiatrischen Gesprächsleistungen wieder im RLV versenkt. Zum Ausgleich erhalten wir zusätzlich ein QZV für die Ziffer 21230. Das RLV beträgt 43,04 €, das QZV 3,94 €, macht also zusammen 46,98 €. Bei durchschnittlich
Aufgenommen: Jun 13, 17:51