Die KVNo macht Gebrauch von ihrem Ermessensspielraum

Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Wir brauchen einen Wettbewerb um die besten Leistungen. Gleichzeitig müssen wir verhindern, dass es sich finanziell lohnt, mehr kranke Patienten zu haben."
Gesundheitsminister Rösler 15.1.2010
"Physicians aren’t ‘burning out.’ They’re suffering from moral injury."
Simon G. Talbot and Wendy Dean 26.7.2018
"Datenschutz ist was für Gesunde."
Jens Spahn (CDU) 14.11.2014
"Wir werden im Bereich der Vertragsärzte die Regelung streichen, dass für Neupatienten deutlich höhere Honorare bezahlt werden, weil diese Regelung dazu geführt hat, dass Patienten als Neupatienten geführt werden, die gar keine echten Neupatienten sind"
Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) am 28.6.2022

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