Schlaflosigkeit – Ursachen und Therapie

Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Wenn Sie die Existenz als Kassenarzt nicht befriedigt, hindert Sie keiner daran, sich an Privatpatienten zu halten."
Ulla Schmidt (SPD) 26.11.2006
"Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben einen sogenannten Sicherstellungsauftrag, weswegen man vor gut siebzig Jahren das Streikrecht aufgegeben hat."
Andreas Köhler (KBV) 29.5.2008
"Es ist nicht das Problem, wenn einer eine Maß trinkt, oder wenn er ein paar Stunden da ist, auch zwei."
Günther Beckstein (CSU) zum Thema Alkohol am Steuer 15.9.2008
"Die Medizin darf ihre ureigene Aufgabe, nämlich Anwalt des Patienten zu sein, nicht der Ökonomie überlassen."
Prof. Dr. med. Giovanni Maio

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