Warum ist die Honorarverteilung der KVNO rechtswidrig?

Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Verteilungs- und beschäftigungspolitische Zielsetzungen dürfen als Begründung für eine weitere Beschränkung der individuellen Freiheit nicht herangezogen werden, es sei denn, es wird (…) das Bild eines unmündigen Patienten, der letztendlich auch unmündiger Bürger werden muss, zum Leitbild der Gesundheitspolitik erhoben."
Peter Oberender: Wachstumsmarkt Gesundheit (2006)
"Man will jedoch auf das KV-System nicht verzichten. Denn ohne uns würde die Unzufriedenheit der Ärzte direkt auf Krankenkassen und Politik zurückfallen."
Andreas Köhler (KBV) 29.5.2008
"Wir sollten eine verbindliche Regelung machen, dass Kassenärztliche Vereinigungen, also die Ärzteschaft, Patienten innerhalb von zwei bis drei Wochen einen Termin beim Facharzt anbieten müssen. Ansonsten wird ihr Gesamtbudget gekürzt. Dann kriegen die Kassenärztlichen Vereinigungen weniger Geld von den Krankenkassen. Das wäre mal eine wirkliche Hilfe für gesetzlich Versicherte."
Jens Spahn (CDU) 4.11.2013
"Es geht darum, dass wir heute eine politisch gewollte Deprofessionalisierung und damit eine Entwertung des Arztberufs erleben, weil ein Arzt, der sich auf seinen Professionsstatus beruft und damit Freiheit im Denken und Behandeln reklamiert, schwieriger zu managen ist."
Giovanni Maio 2014

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