Zum Abbau der ambulanten psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung
Ich verstehe ja, dass die gesetzliche Krankenversicherung aus verschiedenen Gründen in finanziellen Schwierigkeiten steckt: alternde Gesellschaft, versicherungsfremde Leistungen, medizinischer Fortschritt, Tarifsteigerungen...
Die aktuellen Pläne zum faktischen Abbau der ambulanten, psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung lassen mir aber die wenigen, verbliebenen Haare zu Berge stehen. Wie dumm kann man eigentlich sein?
4,5 Prozent weniger Vergütung für ambulante Psychotherapie - das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen.
Weniger Geld für ambulante Psychotherapie. zdfheute 13.3.2026
Für alle psychotherapeutischen Leistungen wurden 2023 rund 4,6 Mrd. Euro aufgewendet – 1,5% der GKV-Gesamtausgaben von 306 Mrd. Euro und knapp zehn Prozent der Kosten der ambulanten Versorgung.
FAKTENCHECK Psychotherapie-Honorarpolitik: Was die Zahlen wirklich sagen und für die Gesellschaft bedeuten. DBVT-BV Mai 2026 (pdf)
2023 entfielen 12,9% (63,3 Milliarden Euro) der Krankheitskosten auf Krankheiten psychische und Verhaltensstörungen.
Kreislauferkrankungen sowie psychische und Verhaltensstörungen verursachen zusammen 26,0 % der Krankheitskosten im Jahr 2023. destatis Pressemitteilung Nr. 293 vom 8. August 2025
Die Honorarkürzung spart den Krankenkassen rund 120 Millionen Euro brutto, 90 Millionen Euro netto für 2026. Dem stehen Folgekosten in einem Vielfachen dieser Höhe gegenüber — durch stationäre Verlagerung, Krankengeld, Chronifizierung und Frühverrentung, Schulabbrüche oder familiäre Krisen.
WENN KÜRZEN TEUER WIRD: Warum die Psychotherapie in Deutschland aufgewertet werden sollte. psychowatchdog 2.6.2026
Das Vorhaben ist kontraproduktiv, sinnbefreit, und es führt nur zu Umbuchungen im Gesamthaushalt. Seit 30 Jahren wünsche ich mir Fachkompetenz in unserer Gesundheitspolitik, aber es kommen immer nur pseudoplanwirtschaftliche Fehlentscheidungen, deren Folgen auf PatientInnen, ÄrztInnen und TherapeutInnen abgewälzt werden. So wird das nichts mit dem sozialen Frieden.
Update:
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzte mit rechtskräftigem Beschluss vom 9. Juli 2026 die sofortige Vollziehung eines Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses aus (Aktenzeichen L 7 KA 11/26 KL ER). Es bestünden erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Methodik der Vergleichsrechnung und ein besonderes Vollziehungsinteresse sei auch sonst nicht erkennbar.
Psychotherapeutenvergütung: Kassenärztliche Bundesvereinigung gewinnt Eilverfahren. Recht und Politik 9.7.2026