"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
"Verteilungs- und beschäftigungspolitische Zielsetzungen dürfen als Begründung für eine weitere Beschränkung der individuellen Freiheit nicht herangezogen werden, es sei denn, es wird (…) das Bild eines unmündigen Patienten, der letztendlich auch unmündiger Bürger werden muss, zum Leitbild der Gesundheitspolitik erhoben."
"If anyone is to blame for moving from a professional contract to a jump-through-the-hoops contract it is the government. All this comes, of course, from listening to management consultants who seem to think that people will work only for money and have no concept of professionalism. Professionalism is under threat. It is very sad."
"Wer die Kassenärztlichen Vereinigungen abschaffen will, muss sagen, wer sonst den Rechtsanspruch der Versicherten auf ambulante Behandlung zu jeder Tages- und Nachtzeit durchsetzen will."