"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
"Teile der Politik haben gesagt, die Budgets seien weg - aber die Ärzte stellen fest, dass es Regelleistungsvolumen gibt. Das ist natürlich ein Budget."
"Wir brauchen einen Wettbewerb um die besten Leistungen. Gleichzeitig müssen wir verhindern, dass es sich finanziell lohnt, mehr kranke Patienten zu haben."
"Die Praxisgebühr ist derzeit lediglich ein Instrument, um Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu generieren. Das geht unbürokratischer und gerechter auf dem normalen Weg der Beitragsfinanzierung."