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Wuppernetz-Fortbildung: Angststörungen und soziale Phobien

Angststörungen und soziale Phobien gehören zu den epidemiologisch häufigsten Erkrankungen in den Industrieländern, die eine hohe Fehldiagnostik und Fehlbehandlung aufweisen. Sie sind Störungen, welche individuelle, biologische und soziale Entstehungsbedingungen in sich vereinigen.

Freud war mit seiner Arbeit von 1895 einer der ersten, der eine diagnostische Klassifikation der verschiedenen Angststörungen, unter Integration körperlicher Phänomene, vornahm. Inzwischen hat sich das Wissen um die psychodynamischen Zusammenhänge der verschiedenen Angststörungen so erweitert, dass auch störungsspezifische Behandlungen in den Blick geraten sind. Neuere Entwicklungen bezüglich Ätiologie, Diagnostik und Behandlung (Pharmakotherapie sowie die verschiedenen Psychotherapien) werden vorgestellt.

19.08.2009 um 18:30 in der Citykirche Wuppertal Barmen, Zwinglistr. 5, 42275 Wuppertal

Referent: Prof. Dr. med. Ulrich Schultz-Venrath
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik EVK - Kooperationsklinik der Universität Witten/Herdecke

CME-Punkte werden beantragt.
Kostenbeitrag: 10,- €

Programm und Anmeldung als Download

Wir wollen zeigen, dass wir attraktiv sind

Wo bleiben eigentlich Ihre Krankenkassenbeiträge? Na, hier zum Beispiel:

Marketingausgaben: Krankenkassen pumpen Millionen in die Werbung - WELT ONLINE

Dem Marktforschungsinstitut TMC Thomson Media Control zufolge haben die gesetzlichen Krankenkassen ihre Marketingausgaben deutlich gesteigert, wie die „Berliner Zeitung“ berichtet. Die Barmer Ersatzkasse steigerte demnach im ersten Halbjahr 2009 ihre Werbeausgaben um 83 Prozent im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr auf 3,96 Millionen Euro, die KKH-Allianz vervielfachte die Ausgaben gar von 293.000 Euro auf 2,44 Millionen Euro. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen investierten 9,44 Millionen Euro in Werbung, 28 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Die DAK gab 2,44 Millionen Euro (plus 36 Prozent) aus. Zurückhaltend war dagegen die Techniker Krankenkasse mit einem leichten Plus auf 879.424 Euro.

Kurios

Court to Defendant: Stop Blasting That Man’s Mind! | Danger Room | Wired.com

Late last year, James Walbert went to court, to stop his former business associate from blasting him with mind-altering electromagnetic radiation. (...) On December 30th, the court decided in Walbert’s favor, and issued a first-of-its-kind order of protection, banning Redford from using “electronic means” to further harass Walbert. No, seriously.

Kurz übersetzt: ein Mann beschuldigt einen ehemaligen Geschäftspartner, ihn mit bewußtseinsverändernden, elektromagnetischen Strahlen zu traktieren. Ein Gericht gibt ihm Recht und verbietet weitere, elektronische Belästigungen.

Ich hab' aktuell leider keine Termine mehr frei...

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ADHS-Medikamente: Kassen müssen nicht für Erwachsene zahlen

Kassen müssen Erwachsenen ADHS-Medikament nicht zahlen Vor Gericht Nachrichten 123recht.net

Erwachsene mit der Konzentrationsstörung ADHS haben keinen Anspruch auf Medikamente mit dem Wirkstoff Methylphenidat. Wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied, müssen die gesetzlichen Krankenkassen das Mittel nur für Kinder ab sechs Jahren sowie Jugendliche bezahlen. (Az: B 1 KR 5/09/ R)

Die Revision des Klägers erwies sich als unbegründet. Er hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die seit Oktober 2004 angewandten Methylphenidat-haltigen Arzneimittel sowie auf künftige Versorgung mit "Concerta Retard". Denn der Kläger hat keinen Naturalleistungsanspruch auf Methylphenidat-haltige Mittel. Sie sind bisher in Deutschland und EU-weit arzneimittelrechtlich nur für Kinder über sechs Jahre und Jugendliche, nicht aber für Erwachsene zur Behandlung von ADHS zugelassen. Die Krankenkassen dürfen aber grundsätzlich Arzneimittel für eine Anwendung außerhalb ihrer Zulassung nicht gewähren. Eine Versorgung des Klägers nach den Grundsätzen des Off-Label-Use scheidet aus: Wie das LSG beanstandungsfrei angenommen hat, bestand nach der Datenlage nicht die erforderliche Aussicht auf einen Behandlungserfolg. Die vom Kläger angeführte "EMMA-Studie" (abgeschlossen 2007, publiziert Januar 2009) ergibt nichts anderes. Sein Fall bietet auch keinen Anlass, die Off-Label-Use-Anforderungen beim Einsatz von Kinderarzneimitteln für Erwachsene zu modifizieren. Der Kläger erhielt Methylphenidat erstmals mit 19 Jahren. Der Gebrauch birgt bei labilen Erwachsenen weitergehende Gefahren als bei einem engmaschigen überwachbaren Einsatz schon im Kindesalter (Suchtpotenzial; Missbrauchsmöglicheit durch nicht bestimmungsgemäße Zufuhr). Der Kläger wurde auch nicht schon als Kind oder Jugendlicher indikationsbezogen versorgt und will nicht nur eine Weiterführung der Therapie. Anhaltspunkte für einen "Seltenheitsfall", ein "Systemversagen" oder eine notwendige verfassungskonforme Erweiterung des Leistungsrechts des SGB V bestehen ebenfalls nicht. Für den krankenversicherungsrechtlichen Anspruch ist es ohne Belang, dass deutsche ärztliche Leitlinien Methylphenidat auch bei Erwachsenen mit ADHS als "Mittel der ersten Wahl" ansehen. Ebenso ist unerheblich, dass der Wirkstoff im Ausland zT eine Erwachsenenzulassung besitzt; an den qualifizierten Voraussetzungen für einen Einzelimport ( § 73 Abs 3 AMG) auf Kosten der Krankenkassen fehlt es.

SG Mannheim - S 4 KR 3802/05 -
LSG Baden-Württemberg - L 5 KR 6030/06 -
Bundessozialgericht - B 1 KR 5/09 R