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Unter keinem Gesichtspunkt vertretbar

Die Praxis einiger Krankenkassen, Rabattverträge mit Arzneimittelherstellen unter Geheimhaltung der Vergabekriterien abzuschließen, wurde von der Vergabekammer der Bezirksregierung Düsseldorf beanstandet. Nach einer Mitteilung von FTD wirft die Kammer den Kassen einen "Verstoß gegen das Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot" vor und hält dieses Vorgehen für "unter keinem Gesichtspunkt vertretbar".

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