Nicht immer nur meckern

Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Zitat:

"'tis an ill wind that blows noone good."
Freewheelin' Franklin
"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Im Rahmen der Regelversorgung ist eine optimale ambulante Versorgung von psychisch Kranken zurzeit aus budgetären Gründen kaum möglich."
Dr. med. F. Bergmann (BVDN) 30.4.2008
"Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben einen sogenannten Sicherstellungsauftrag, weswegen man vor gut siebzig Jahren das Streikrecht aufgegeben hat."
Andreas Köhler (KBV) 29.5.2008
"Es wird weniger Pflegepersonal benötigt, wenn die Verweildauer der Patienten im Krankenhaus kürzer wird."
Rudolf Henke (CDU, Präsident der Ärztekammer Nordrhein)

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