Das Sozialgericht München hat die Arzneimittelvereinbarung der KV Nordrhein (KVNo) in zwei konkreten Fällen als rechtswidrig beurteilt. Unter anderem hat sich das Gericht mit der Rechtsgrundlage für die Arzneimittelvereinbarung der KVNo beschäftigt. Unabhängig davon ob Paragraph 73 Absatz 8 SGB V als Rechtsgrundlage für die Arzneimittelvereinbarung ausreiche, seien schon die Voraussetzungen dieses Passus‘ selbst nicht erfüllt. Außerdem müßten die Bewertungsgrundsätze offengelegt werden.
Sozialgericht München, Az.: S 47 KR 444/06 ER
Ärztezeitung 31.5.2006
Mittwoch, 31. Mai 2006
Der Weg, wie ihn die KVNo gehen will, ist nicht möglich
Mittwoch, 24. Mai 2006
Fresh Minder 2
Fresh Minder ist ein Computerprogramm, mit dem Sie ein breites Spektrum Ihrer kognitiven Fähigkeiten auf spielerische Weise und mit viel Spaß trainieren können.
Das Programm eignet sich für
Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Konzentrationsstörungen
die Generation "50plus"
und alle, die etwas für ihre geistige Fitness tun möchten
ältere Menschen
zur Vorbeugung von Demenzen
den Einsatz in Klinik und Threapie
z.B. in der Rehabilitation nach einem Schlaganfall, einer Aphasie, einem Schädel-Hirntrauma, in der Ergotherapie bei Kindern und Erwachsenen, in der Logopädie oder Psychotherapie.
Mehr unter www.freshminder.de
Geschrieben von Dr. med. Ewald Proll
in Psychiatrie
um
08:38
| Kommentare (0)
| Trackbacks (0)
| Top Exits (7)
Tags für diesen Artikel: demenz
Montag, 15. Mai 2006
VER.DI unterstützt Ärztestreik
Anderslautende Meldungen sind frei erfunden...
Geschrieben von frontier psychiatrist
in Ärztepranger
um
16:37
| Top Exits (20)
Tags für diesen Artikel: satire
(Seite 1 von 1, insgesamt 3 Einträge)