"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
"Da arbeiten Politiker Handlungsleitlinien aus, die der Arzt abarbeiten soll. Schon ist der Patient gesund. Eine völlig mechanistische Vorstellung der Medizin."
"Die Privatisierung von Kliniken hat nicht zu Kostensenkungen geführt; bei den Krankenhäusern stiegen die Ausgaben mit 2,5 Prozent sogar überdurchschnittlich."
"Fakt ist, dass nach wie vor 19 bis 20 Prozent der Leistungen, die niedergelassene Ärzte erbringen, nicht bezahlt werden. Jede fünfte Leistung fällt unter den Tisch. Das wird einfach als Rabatt an die Krankenkassen abgegeben. Ich kenn keine andere Berufsgruppe, die immer 20 Prozent Rabatt auf alles geben muss."